Reisen

Reisen mit medizinischem Cannabis: vorsichtig planen, aktuell prüfen

Wenn Du medizinisches Cannabis auf Rezept erhältst und verreisen möchtest, solltest Du die Mitnahme nicht nebenbei planen. In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit April 2024 kein Betäubungsmittel mehr. In vielen anderen Ländern kann es aber weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft sein oder besonderen Einfuhrregeln unterliegen.

Deshalb gilt: Informiere Dich frühzeitig, prüfe die Regeln des Ziel- und Transitlandes und kläre notwendige Bescheinigungen vor Reiseantritt.

Lesezeit 7 Minuten Aktualisiert 25. Juni 2026 Kategorie Reisen
Das Wichtigste in Kürze

Diese Grundsätze gelten vor jeder Reise.

1

Frühzeitig prüfen statt kurzfristig hoffen.

Regeln des Ziel- und Transitlandes sowie notwendige Bescheinigungen sollten vor Reiseantritt geklärt werden.

2

Deutschland ist nicht automatisch der Maßstab.

Was hier verschrieben und erlaubt ist, kann im Ausland trotzdem problematisch sein.

3

Die Apotheke ersetzt keine behördliche Freigabe.

Wir können beim Ablauf helfen, aber keine verbindliche Einreiseauskunft oder Genehmigung ersetzen.

Warum Reisen mit medizinischem Cannabis besonders sensibel sind

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland verschreibungspflichtig und wird über die Apotheke abgegeben. Für Reisen ist aber nicht nur deutsches Recht relevant. Entscheidend ist auch, wie das Ziel- oder Transitland medizinisches Cannabis einordnet.

Was in Deutschland erlaubt verschrieben wurde, kann im Ausland trotzdem problematisch sein. Einige Länder erlauben die Mitnahme nur mit bestimmten Bescheinigungen. Andere Länder beschränken Mengen oder können die Mitnahme grundsätzlich verbieten.

Deutschland ist nicht automatisch Maßstab für das Ausland

Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Das bedeutet aber nicht, dass diese Einordnung im Ausland ebenfalls gilt.

Das BfArM weist darauf hin, dass medizinisches Cannabis in vielen Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin als Betäubungsmittel gilt. Für Reisen wird deshalb in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt.

Reisen innerhalb des Schengen-Raums

Für Reisen bis zu 30 Tagen in Staaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Cannabisarzneimitteln möglich sein, wenn eine ärztlich ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Diese Bescheinigung muss vor Reiseantritt durch die zuständige Landesbehörde beglaubigt werden.

Wichtig:

  • Die Bescheinigung gilt nur begrenzt.
  • Sie muss zur ärztlichen Verordnung passen.
  • Sie sollte vor Reisebeginn vollständig vorliegen.
  • Für jedes relevante Arzneimittel kann eine eigene Bescheinigung nötig sein.
  • Die Regeln können sich ändern.

Plane dafür genug Zeit ein. Warte nicht bis kurz vor Abreise.

Reisen außerhalb des Schengen-Raums

Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine einheitlichen Regeln. Das BfArM empfiehlt, sich an den Vorgaben des International Narcotics Control Board zu orientieren und eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Wirkstoff, Dosierung und Reisedauer enthält.

Zusätzlich solltest Du die nationale Rechtslage des Ziel- und Transitlandes prüfen. Verlässliche Informationen erhältst Du zum Beispiel über die diplomatische Vertretung des jeweiligen Landes. Gerade bei Zwischenstopps kann auch das Transitland relevant sein.

Was Du vor einer Reise prüfen solltest

Prüfe möglichst früh:

  • Darf medizinisches Cannabis im Zielland eingeführt werden?
  • Gelten besondere Formulare oder Bescheinigungen?
  • Muss eine Bescheinigung beglaubigt werden?
  • Gibt es Mengenbegrenzungen?
  • Sind Transitländer betroffen?
  • Reicht die Reisezeit für die Vorbereitung der Unterlagen?
  • Stimmen Rezept, Arzneimittel und Reisedauer zusammen?

Warum eine Rezeptkopie allein oft nicht reicht

Eine Rezeptkopie kann hilfreich sein, ersetzt aber je nach Reiseziel nicht die erforderliche Bescheinigung. Für viele Reisen brauchst Du eine ärztliche Bescheinigung und gegebenenfalls eine behördliche Beglaubigung.

Deshalb solltest Du Dich nicht darauf verlassen, dass Rezept, Apothekenetikett oder Verpackung allein ausreichen.

Wie die Apotheke unterstützen kann

Wir können Dir im Rahmen der Apothekenversorgung helfen, Deine Verordnung und Abgabe nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir können aber keine verbindliche Auskunft zur Einreise in andere Länder geben und keine behördlichen Genehmigungen ersetzen.

Für die konkrete Reiseentscheidung sind zuständige Behörden, ärztliche Bescheinigungen und die Regeln des Ziel- und Transitlandes maßgeblich.

Was Du vermeiden solltest

Bitte vermeide:

  • medizinisches Cannabis ohne Prüfung der Ziellandregeln mitzunehmen
  • nur mit Rezeptkopie zu reisen, wenn eine Bescheinigung erforderlich sein kann
  • Cannabis in nicht eindeutig zuordenbaren Behältnissen mitzunehmen
  • Mengen mitzunehmen, die nicht zur Reisezeit und Verordnung passen
  • Aussagen aus Foren oder Social Media als Rechtsgrundlage zu nutzen
  • kurzfristig vor Abreise erst mit der Vorbereitung zu beginnen

Kurz zusammengefasst

Reisen mit medizinischem Cannabis sind möglich, müssen aber sorgfältig vorbereitet werden. Deutschland ist nicht automatisch Maßstab für das Ausland. Prüfe immer die aktuelle Rechtslage des Ziel- und Transitlandes, plane Bescheinigungen rechtzeitig und verlasse Dich nicht auf allgemeine Aussagen.

Quellen für diesen Artikel

  • BfArM Reisen mit medizinischem Cannabis
  • BfArM Hinweise für Patientinnen und Patienten
  • Auswärtiges Amt bzw. diplomatische Vertretungen als empfohlene Anlaufstellen laut BfArM
Nächster Schritt

Du planst eine Reise?

Informiere Dich frühzeitig bei den zuständigen Stellen und sprich bei Fragen zu Deiner Verordnung mit Deiner behandelnden Praxis. Bei Fragen zu Deiner Bestellung oder Abgabe erreichst Du unser Team.

Du hast noch Fragen zu diesem Thema? In unserem FAQ findest Du kurze Antworten zu Rezept, Bestellung, Versand, Abholung und medizinischem Cannabis.